Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Tellioglu KEG basieren auf die allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die vom Fachverband
Unternehmensberatung und Datenverarbeitung der Wirtschaftskammer
Österreich empfohlen sind.
1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen
sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von
der Tellioglu KEG schriftlich und
firmengemäß gezeichnet werden und
verpflichten nur in dem in der
Auftragsbestätigung angegebenen Umfang.
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden
für das gegenständliche
Rechtsgeschäft und die gesamte
Geschäftsbeziehung hiemit ausgeschlossen.
Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2. Leistung
2.1. Die Ausarbeitung individueller
Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach
Art und Umfang der vom Auftraggeber
vollständig zur Verfügung gestellten
bindenden Informationen, Unterlagen und
Hilfsmittel. Dazu zählen auch
praxisgerechte Textdaten sowie
Testmöglichkeiten in ausreichendem
Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht,
in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten
zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber
bereits auf der zum Test zur Verfügung
gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet,
liegt die Verantwortung für die Sicherung
der Echtdaten beim Auftraggeber.
2.2. Grundlage für die Erstellung
von Individualprogrammen ist die schriftliche
Leistungsbeschreibung, die die Tellioglu KEG
gegen Kostenberechnung aufgrund der ihr zur
Verfügung gestellten Unterlagen und
Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber
zur Verfügung stellt. Diese
Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf
Richtigkeit und Vollständigkeit zu
überprüfen und mit seinem
Zustimmungsvermerk zu versehen. Später
auftretende Änderungswünsche
können zu gesonderten Termin- und
Preisvereinbarungen führen.
2.3. Individuell erstellte Software bzw.
Programmadaptierungen bedürfen einer
Programmabnahme spätestens 4 Wochen ab
Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in
einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt.
(Prüfung auf Richtigkeit und
Vollständigkeit anhand der von der
Tellioglu KEG akzeptierten Leistungsbeschreibung
mittels der unter Punkt 2.1 angeführten zur
Verfügung gestellten Testdaten).
Läßt der Auftraggeber den Zeitraum
von vier Wochen ohne Programmabnahme
verstreichen, gelten erstellte Software bzw.
Programmadaptierungen am Ende dieses Zeitraumes
als abgenommen. Bei Einsatz der Software im
Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die
Software jedenfalls als abgenommen.
Etwa auftretende Mängel, das sind
Abweichungen von der schriftlich vereinbarten
Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber
ausreichend dokumentiert der Tellioglu KEG zu
melden, die um raschestmögliche
Mängelbehebung bemüht ist. Liegen
schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel
vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht
begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist
nach Mängelbehebung eine neuerliche
Aufnahme erforderlich.
2.4. Bei Bestellung von
Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt
der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis
des Leistungsumfanges der bestellten Programme.
2.5. Sollte sich im Zuge der Arbeiten
herausstellen, dass die Ausführung des
Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung
tatsächlich oder juristisch unmöglich
ist, ist die Tellioglu KEG verpflichtet, dies
dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert
der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht
dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung
nicht, dass eine Ausführung möglich
wird, kann die Tellioglu KEG die Ausführung
ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der
Ausführung die Folge eines
Versäumnisses des Auftraggebers oder einer
nachträglichen Änderung der
Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber,
ist die Tellioglu KEG berechtigt, vom Auftrag
zurückzutreten. Die bis dahin für die
Tätigkeit von der Tellioglu KEG
abgelaufenen Kosten und Spesen sowie
allfällige Abbaukosten sind vom
Auftraggeber zu ersetzen.
2.6. Ein Versand von
Programmträgern, Dokumentationen und
Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und
Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus
vom Auftraggeber gewünschte Schulung und
Erklärungen werden gesondert in Rechnung
gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch
des Auftraggebers.
3. Preise, Steuern und Gebühren
3.1. Alle Preise verstehen sich in
österreichischen Schilling inkl.
Mehrwertsteur. Sie gelten nur für den
vorliegenden Auftag. Die genannten Preise
verstehen sich ab Geschäftssitz bzw.
-stelle von der Tellioglu KEG. Allfällige
Vertragsgebühren werden gesondert in
Rechnung gestellt.
3.2. Bei
Bibliotheks-(Standard-)Programmen gelten die am
Tag der Lieferung gültigen Listenpreise.
Bei allen anderen Dienstleistungen
(Organisationsberatung, Programmierung,
Einschulung, Umstellungsunterstützung,
telefonische Beratung usw.) wird der
Arbeitsaufwand zu den am Tag der
Leistungserbringung gültigen Sätzen
verrechnet. Abweichungen von einem dem
Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der
nicht von der Tellioglu KEG zu vertreten ist,
wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und
Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber
gesondert nach den jeweils gültigen
Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten
gelten als Arbeitszeit.
4. Liefertermin
4.1. Die Tellioglu KEG ist bestrebt, die
vereinbarten Termine der Erfüllung
(Fertigstellung) möglichst genau
einzuhalten.
4.2. Die angestrebten
Erfüllungstermine können nur dann
eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den
von der Tellioglu KEG angegebenen Terminen alle
notwendigen Arbeiten und Unterlagen
vollständig, insbesondere die von ihm
akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.2.
zur Verfügung stellt und seiner
Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen
Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen
und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige,
unvollständige oder nachträglich
geänderte Angaben und Informationen bzw.
zur Verfügung gestellte Unterlagen
entstehen, sind von der Tellioglu KEG nicht zu
vertreten und können nicht zum Verzug von
der Tellioglu KEG führen. Daraus
resultierende Mehrkosten trägt der
Auftraggeber.
4.3. Bei Aufträgen, die mehrere
Einheiten bzw. Programme umfassen, ist die
Tellioglu KEG berechtigt, Teillieferungen
durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
5. Zahlung
5.1. Die von der Tellioglu KEG gelegten
Rechnungen sind spätestens 14 Tage ab
Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei
zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die
für den Gesamtauftrag festgelegten
Zahlungsbedingungen analog.
5.2. Bei Aufträgen, die mehrere
Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen,
Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist
die Tellioglu KEG berechtigt, nach Lieferung
jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung
zu legen.
5.3. Die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungstermine bildet eine wesentliche
Bedingung für die Durchführung der
Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die
Tellioglu KEG. Die Nichteinhaltung der
vereinbarten Zahlungen berechtigen die Tellioglu
KEG, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom
Vertrag zurückzutreten. Alle damit
verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind
vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug
werden Verzugszinsen im banküblichen
Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung
zweier Raten bei Teilzahlungen ist die Tellioglu
KEG berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu
lassen und übergebene Akzente
fälligzustellen.
5.4. Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt, Zahlungen wegen nicht
vollständiger Gesamtlieferung, Garantie-
oder Gewährleistungsansprüchen oder
Bemängelungen zurückzuhalten.
6. Urheberrecht und Nutzung
6.1. Alle Urheberrechte an den
vereinbarten Leistungen (Programme,
Dokumentationen etc.) stehen der Tellioglu KEG
bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber
erhält ausschließlich das Recht, die
Software nach Bezahlung des vereinbarten
Entgelts ausschließlich zu eigenen
Zwecken, nur für die im Vertrag
spezifizierte Hardware und im Ausmaß der
erworbenen Anzahl Lizenzen für die
gleichzeitige Nutzung auf mehreren
Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den
gegenständlichen Vertrag wird lediglich
eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine
Verbreitung durch den Auftraggeber ist
gemäß Urheberrechtsgesetz
ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des
Auftraggebers bei der Herstellung der Software
werden keine Rechte über die im
gegenständlichen Vertrag festgelegte
Nutzung erworben. Jede Verletzung der
Urheberrechte von der Tellioglu KEG zieht
Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in
einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten
ist.
6.2. Die Anfertigung von Kopien für
Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem
Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass
in der Software kein ausdrückliches Verbot
des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und
dass sämtliche Copyright- und
Eigentumsvermerke in diese Kopien
unverändert mitübertragen werden.
6.3. Sollte für die Herstellung von
Interoperabilität der gegenständlichen
Software die Offenlegung der Schnittstellen
erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber
gegen Kostenvergütung beim Auftraggeber zu
beauftragen. Kommt die Tellioglu KEG dieser
Forderung nicht nach und erfolgt eine
Dekompilierung gemäß
Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse
ausschließlich zur Herstellung der
Interoperabilität zu verwenden.
Mißbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
7. Rücktrittsrecht
7.1. Für den Fall der
Überschreitung einer vereinbarten
Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder
rechtswidrigem Handeln von der Tellioglu KEG ist
der Auftraggeber berechtigt, mittels
eingeschriebenen Briefes vom betreffenden
Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb
der angemessenen Nachfrist die vereinbarte
Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht
wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden
trifft.
7.2. Höhere Gewalt,
Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und
Transportsperren sowie sonstige Umstände,
die außerhalb der
Einflußmöglichkeit von der Tellioglu
KEG liegen, entbinden die Tellioglu KEG von der
Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine
Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber
sind nur mit schriftlicher Zustimmung von der
Tellioglu KEG möglich. Ist die Tellioglu
KEG mit einem Storno einverstanden, so hat sie
das recht, neben den erbrachten Leistungen und
aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in
der Höhe von 30% des noch nicht
abgerechneten Aufragswertes des Gesamtprojektes
zu verrechnen.
8. Gewährleistung, Wartung,
Änderungen
8.1. Mängelrügen sind nur
gültig, wenn sie reproduzierbare
Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von
4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten
Leistung bzw. bei Individualsoftware nach
Programmabnahme gemäß Pkt. 2.3.
schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei
gerechtfertigter Mängelrüge werden die
Mängel in angemessener Frist behoben, wobei
der Auftraggeber der Tellioglu KEG alle zur
Untersuchung und Mängelbehebung
erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
8.2. Korrekturen und Ergänzungen,
die sich bis zur Übergabe der vereinbarten
Leistung aufgrund organisatorischer und
programmtechnischer Mängel, welche von der
Tellioglu KEG zu vertreten sind, als notwendig
erweisen, werden kostenlos von der Tellioglu KEG
durchgeführt.
8.3. Kosten für Hilfestellung,
Fehldiagnose sowie Fehler- und
Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber
zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen,
Änderungen und Ergänzungen werden von
der Tellioglu KEG gegen Berechnung
durchgeführt. Dies gilt auch für die
Behebung von Mängeln, wenn
Programmänderungen, Ergänzungen oder
sonstige Eingriffe von der Tellioglu KEG selbst
oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
8.4. Ferner übernimmt die Tellioglu
KEG keine Gewähr für Fehler,
Störungen oder Schäden, die auf
unsachgemäße Bedienung,
geänderter Betriebssystemkomponenten,
Schnittstellen und Parameter, Verwendung
ungeeigneter Organistionsmittel und
Datenträger, soweit solche vorgeschrieben
sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere
Abweichungen von den Installations- und
Lagerbedingungen) sowie auf
Transportschäden zurückzuführen
sind.
8.5. Für Programme, die durch eigene
Programmierer des Auftragebers bzw. Dritte
nachträglich verändert werden,
entfällt jegliche Gewährleistung durch
die Tellioglu KEG.
8.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die
Änderung oder Ergänzung bereits
bestehender Programme ist, bezieht sich die
Gewährleistung auf die Änderung oder
Ergänzung. Die Gewährleistung für
das ursprüngliche Programm lebt dadurch
nicht wieder auf.
9. Haftung
Die Tellioglu KEG haftet für
Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die
Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist
ausgeschlossen.
10. Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur
gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede
Abwerbung und Beschäftigung, auch über
Dritte, von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,
die an der Realisierung der Aufträge
gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners
während der Dauer des Vertrages und 12
Monate nach Beendigung des Vertrages
unterlassen. Der dagegen verstoßende
Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten
Schadenersatz in der Höhe eines
Jahresgehaltes des Mitarbeiters oder der
Mitarbeiterin zu zahlen.
11. Datenschutz, Geheimhaltung
Die Tellioglu KEG verpflichtet ihre
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die
Bestimmungen gemäß 20 des
Datenschutzgesetzes einzuhalten.
12. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden,
so wird hiedurch der übrige Inhalt dieses
Vertrages nicht berührt. Die
Vertragspartner werden partnerschaftlich
zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die
den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe
kommt.
13. Schlußbestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten
die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung
kommenden gesetzlichen Bestimmungen
ausschließlich nach österreichischem
Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland
durchgeführt wird. Für eventuelle
Streitigkeiten gilt ausschließlich die
örtliche Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichtes für den
Geschäftssitz der Tellioglu KEG als
vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher
im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten
die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als
das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend
andere Bestimmungen vorsieht.
|